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am Stadtgraben
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Der Körperschaft Freiwillige Notfallhilfe e. V. wurde die Gemeinnützigkeit und das Recht Spendenbelege auszustellen zugesprochen.
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Die Freiwillige Notfallhilfe e. V. wurde beim Amtsgericht Völklingen in das Vereinsregister eingetragen.
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Die zuständige Berufsgenossenschaft:
Berufsgenossenschaft für
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